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Guido Sperlich
Merscheider Strasse 265
42699 Solingen
Homepage:www.sperlich-solingen.de
Telefon:0212 334400
Fax:0212 337293

Asbest­sanie­rung: Sicher­heit für Ihr Zuhause

Fach­gerechte Sanierung und Ent­sorgung asbest­hal­tiger Materia­lien mit Guido Sperlich aus Solingen

Entsorgen von asbesthaltigem Material

Viele Jahre lang wurde Asbest bevor­zugt für Fassaden­bekleidungen, Dach­eindeckungen und im Innen­ausbau ein­gesetzt. Die Verwen­dung ist jedoch seit 1993 verboten, weil Asbest gesund­heits­schädlich ist. Um betroffene Gebäude­teile behutsam zu sanieren, bedarf es fundierter Kennt­nisse von Experten wie uns, die für eine profes­sionelle Asbest­sanierung unter Ein­haltung strenger Auf­lagen zertifiziert sind.


Sie benötigen einen Fach­mann? Dann verein­baren Sie einen Termin mit uns!


Was ist Asbest?

Asbest zählt zu der Gruppe natürlicher Silikat-Mineralien, die aus feinen, faser­artigen Kristallen bestehen. Asbest wurde in der Bau­industrie aufgrund seiner hervor­ragenden Eigen­schaften wie Hitze­beständigkeit, Festigkeit und Dämm­wirkung in Verbindung mit anderen Stoffen für zahlreiche Bau­materialien verwendet. Seit 1993 ist die Verwen­dung von Asbest in Deutschland verboten.

Warum ist Asbest gefährlich?

Asbest ist im festem Zustand nicht gefährlich, sondern erst dann, wenn es durch Abbruch­arbeiten oder Verwitterung frei­gesetzt wird und die feinen Fasern in die Luft gelangen und eingeatmet werden.

Vorteile einer Asbest­sanie­rung:

  • Schutz der Gesund­heit der Hand­werker
  • Entfernen von gesund­heits­schäd­lichem Material
  • Gesundes Wohnen
  • Effi­ziente Wärme­dämmung im Austausch
  • Heiz­kosten reduzieren
  • Wert­steige­rung der Immobilie
  • Antrag auf finanzielle Förderung möglich

Eine Asbest­sanierung bietet ggf. die Chance, Ihr Eigenheim energie­effizient zu dämmen. Dadurch können Sie unter Um­ständen von der Förde­rung für eine energie­effi­ziente Sanie­rung profi­tieren und gleichzeitig teure Heiz­kosten sparen. Außerdem leisten Sie damit ihren persön­lichen Bei­trag zum Klima­schutz.

Dabei lagern sich winzige Partikel tief in der Lunge ab und können schwere Krank­heiten, wie Asbestose, Lungen­krebs oder Meso­theliom verursachen, die sich meist erst Jahre nach der Asbest-Exposition entwickeln.

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Gefahr­stoff­verordnung (GefStoffV)

Da im Zuge von Abbruch- und Sanie­rungs­arbeiten asbest­haltiger Bau­stoffe die Gefahr der Frei­setzung besonders hoch ist, unter­liegen diese Maß­nahmen strengen Auf­lagen. Durch­führende Unter­nehmen setzen aus­schließ­lich geschultes Personal ein und verfügen über eine Zerti­fi­zie­rung nach der TRGS 519 (Technische Regel für Ge­fahren­stoffe).

Die Novellierung der Gefahr­stoff­verordnung (GefStoffV) Ende 2024 verfügt, dass Bau- und Hand­werks­betriebe eine Über­prüfung auf Asbest durch­zuführen haben. Der Bauherr hat lediglich eine Informationspflicht.


Sachkunde­nachweis gemäß TRGS 519

Asbesthaltige Produkte werden als krebs­erzeugend eingestuft. Die Gefahrstoff­verordnung (GefStoffV) wurde im Rahmen des Verbots 1993 für Deutsch­land und die EU erweitert. Damit gilt ein grund­sätzliches Verbot für Arbeiten an asbest­haltigen Teilen von Gebäuden, Geräten, Maschinen, Anlagen und Fahrzeugen.

Einzige Ausnahmen bilden Abbruch-, Sanierungs- und Instand­haltungs­arbeiten unter der Bedingung, dass diese sogenannten ASI-Arbeiten ausschließ­lich von geschulten Fach­arbeitern durch­geführt werden, die mindestens über einen verein­fachten Sachkunde­nachweis gemäß TRGS 519 verfügen. Jedes Unter­nehmen, das mit asbest­haltigen Produkten ASI-Arbeiten durch­führen möchte, benötigt mind. einen Sach­kundigen.

Der kleine Asbestschein

Der kleine Asbestschein nach Anlage 4C TRGS 519 ist für folgende Arbeiten vorgeschrieben:

  • Abbruch­arbeiten von asbest­belasteten Zement­platten im Innen- und Außen­bereich
  • Abbruch­arbeiten an Asbest­zement-Rohren und -Lüftungs­kanälen im Innen- und Außenbereich
  • Löcher bohren in asbest­belastete Wandbeläge mit BT-30-Verfahren
Mann beim entsorgen
  • Prüfung und Wartung (kein Ausbau) von Brandschutz­klappen mit BT-Verfahren bzw. bei Arbeiten von geringem Umfang
  • Abbruch von Floor-Flexplatten mitsamt darunter­liegendem Kleber mit emissions­armen Verfahren
  • Sämtliche emissionsarme Verfahren (insgesamt ca. 60)

Der große Asbestschein

Für Bauleiter, Handwerker, wie Dach­decker, Zimmerer, SHK, Elektro­installateure und Maler, Sach­verständige aus dem Bauwesen, Entsorger sowie industrielle Dienst­leister im Gebäude­sektor, die mit schwach­gebundenem Asbest umzu­gehen haben.

Der großer Asbestschein nach Anlage 3 TRGS 519 ist für folgende Arbeiten vorgeschrieben:

  • Sämtliche mit dem kleinen Asbestschein abgedeckten Arbeiten
  • Abbruch­arbeiten von schwach­gebundenen Produkten wie Leichtbau­platten (Promabest­platten, Neptunit­platten), Asbest­pappen, Asbestschnüre oder Spritzasbest und mehr
  • Sanierungsarbeiten an schwachgebundenen Produkten
  • Ausbau- und Sanierungsarbeiten an Brandschutzklappen
  • Abbrucharbeiten von Putz, Spachtelmasse oder Fliesenkleber, also bauchemischen Produkte, bei denen emissions­arme Verfahren nicht angewendet werden können.

Qualifikation

Der großer Asbest­schein qualifiziert Teilnehmer zur:

  • Durchführung und Beauf­sichtigung von Abbruch-, Sanierungs- und Instand­haltungs­arbeiten, ASI-Arbeiten, speziell an schwach gebundenen Asbest­produkten nach Anlage 3 TRGS 519.
  • Durchführung emissions­armer Verfahren gemäß Nr. 2.9 TRGS 519 und Arbeiten geringen Umfangs an schwach gebundenen Asbest­produkten gemäß Nr. 2.10 TRGS 519.
  • Fachkunde nach TRGS 521 „künstliche Mineral­fasern“ und Geräte­fachkunde nach TRGS 519

Wo wurde Asbest im Innenbereich verbaut?

In vielen älteren Gebäuden wurden asbest­haltige Materialien, insbe­sondere in Form von Dämm- und Isolier­material, verwendet. Bei Verdacht auf Asbest an den betreffenden Stellen sollte umgehend eine Fachfirma wie unsere für Proben­entnahme und Analyse beauftragt werden. Ist Asbest enthalten, muss der betroffene Bereich hermetisch abgeschottet werden, bevor das Material entfernt und fach­gerecht entsorgt wird.

Typische Bereiche und Materialien, in denen Asbest im Inneren eines Hauses vorkommen kann, sind unter anderem:

Asbesthaltige Baustoffe

Heizungs- und Rohr­isolierungen

Asbest wurde häufig zur Iso­lierung von Heizungs­rohren und Warm­wasser­leitungen verwendet, da es hitze­beständig und nicht brenn­bar ist. Diese Isolie­rungen bestehen in der Regel aus einer dicken Um­hüllung, die mit der Zeit bröckeln kann und daher ein hohes Risiko darstellen. Asbest­fasern können leicht frei­gesetzt werden, wenn das Material beschädigt ist.

Maßnahme:

Das Material zur Isolierung wird sorg­fältig gegen neues, asbest­freies aus­getauscht, möglichst ohne dass es sich in seine Einzelteile auflöst.

Wärme- und Brandschutz­verkleidungen

In Heizungs­anlagen, Kaminen, Öfen oder Lüftungs­anlagen wurde häufig Spritz­asbest verwendet, um die Wärme­abstrahlung zu verhindern. Ebenso findest sich Asbest in elektrischen Geräten, wie alten Sicherungs­kästen, in Form von feuer­festen Platten oder Dichtungen.

Maßnahme:

Asbestplatten oder -verkleidungen müssen sorgfältig ausgebaut werden, ohne das Material zu beschädigen. Die um­liegenden Räume sind luftdicht abzu­schotten, um zu verhindern, dass sich Fasern ausbreiten.

Fuß­böden und Kleber

Alte Vinyl- oder PVC-Bodenbeläge sowie Fliesen­kleber haben seinerzeit oftmals Asbest enthalten, um die Festigkeit und Lang­lebig­keit zu erhöhen. Auch in Spachtel­massen oder Unter­gründen war das der Fall. Da diese Materialien durch Abnutzung oder Sanierungs­arbeiten beschädigt werden können, besteht ein hohes Risiko der Faser­freisetzung.

Maßnahme:

Entfernen Sie asbest­haltige Böden niemals selbst. Als zertifiziertes Fach­unternehmen tragen wir Boden und Kleber komplett ab und reinigen den Untergrund gründlich. Anschließend wird eine Luft­messung durchgeführt, um sicher­zustellen, dass keine Asbest­fasern mehr vorhanden sind.

Dichtungen und Fenster­kitt

In älteren Fenstern und Türen wurde häufig asbest­haltiger Kitt oder Dichtungs­material aufgrund der besonderen Hitze­beständig­keit und Lang­lebigkeit verwendet. Auch in Fugen­massen wurde Asbest verarbeitet, insbesondere bei Bauten der 1950er bis 1980er Jahre.

Maßnahme:

Fensterkitt mit Asbest muss von geschultem Personal vorsichtig entfernt und die Fugen komplett gereinigt werden. Es ist wichtig, dass die Fach­kräfte während der Arbeiten spezielle Atemschutz­masken und Schutz­kleidung tragen, um sich vor den Asbest­fasern zu schützen.

Decken­verkleidungen und Dämm­stoffe

Asbest wurde häufig in Form von Spritzasbest zur Dämmung und Isolierung von Decken und Wänden in öffent­lichen Gebäuden, aber auch in privaten Häusern verwendet. Solche Verkleidungen wurden eingesetzt, um die Schall- und Wärme­dämmung zu gewähr­leisten.

Maßnahme:

Spritzasbest ist besonders gefährlich, da es sich um schwach gebundenen Asbest handelt, der leicht Fasern freisetzt. Eine sorgfältige Analyse der betroffenen Verkleidung ist der erste Schritt, gefolgt von der sicheren und fach­gerechten Entfernung durch eine zertifizierte Firma.


Ablauf einer Asbest­sanierung

Eine Asbestsanierung erfordert besondere Vorsichts­maßnahmen. Sie wird in der Regel von speziellen Fachfirmen durch­geführt, unter Einhaltung vorgegebener Abläufe, die den Vorgaben der technischen Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 519) entsprechen.

Entsorgen von asbesthaltigem Dämmmaterial

1. Fachgerechte Analyse

Bevor mit der Sanierung begonnen wird, ist eine Analyse des potenziell asbesthaltigen Materials notwendig. Dies geschieht durch Probenentnahmen, die von zertifizierten Fachleuten durchgeführt werden. Es wird geprüft, ob und in welcher Form Asbest im Haus vorhanden ist.

2. Abschottung des Arbeits­bereichs

Der betroffene Bereich muss luftdicht abgeschottet werden, damit sich keine Asbestfasern in die restlichen Räume ausbreiten können. Dabei werden spezielle Schutzvorkehrungen wie Unterdruckgeräte und Schleusen eingesetzt, um sicherzustellen, dass keine Fasern nach außen gelangen.

3. Sicherheits­maßnahmen für Fachkräfte

Die mit der Sanierung beauftragten Fachkräfte tragen Schutzanzüge, Handschuhe und spezielle Atemschutzmasken. Der Abbau von asbesthaltigen Materialien erfolgt unter minimaler Erschütterung, um die Freisetzung von Fasern zu vermeiden.

4. Behandlung des Materials

Asbest­platten werden mit Staub­binde­mittel angefeuchtet. Die Platten sind unter keinen Umständen zu werfen oder über Schutt­rutschen zu befördern, weil ein Bruch unbedingt zu vermeiden ist. Das asbest­haltige Material wird in reiß­feste, zugelassene Asbestsäcke gefüllt.

5. Asbestentsorgung

Die Säcke werden nach den geltenden Vorschriften entsorgt. Dies muss auf speziell dafür vorgesehenen Sonderdeponien erfolgen, die für die Aufnahme von Asbest zugelassen sind.

5. Endreinigung und Kontrolle

Nach der Entfernung des Asbests werden die betroffenen Räume gründlich gereinigt. Zum Abschluss der Sanierung erfolgt eine Luftmessung, um sicherzustellen, dass keine Asbestfasern mehr vorhanden sind.


Wann sollte eine Asbest­sanie­rung durch­ge­führt werden?

In älteren Bestands­gebäuden wurden vielfach asbest­hal­tige Materialien eingesetzt. Bei einer Fassaden­be­klei­dung handelt es sich um fest gebundenen Asbest. Ist sie bereits stark verwittert, sollte man mit einer Asbest­sanie­rung nicht zu lange warten. Im Innen­bereich ist Asbest besonders schwer zu erkennen, weil es oft mit anderen Werk­stoffen vermischt wurde. Häufig wurde es in schwach gebundener Form verwendet, die leicht Fasern freisetzen kann. Entsprechend hoch ist dann die Dring­lichkeit einer Sanierung.

Folgende Merkmale helfen, einen möglichen Asbest­anteil aufzuspüren:

  • Baujahr des Gebäudes zwischen 1960 und 1993
  • Typische Materialien wie alte PVC-Böden oder bröckelnde Dämm­stoffe
  • Sichtbare Asbest­platten oder alte Rohr­isolierungen
Mann mit fragendem Blick

Die gründliche Über­prüfung durch ein Fach­unternehmen wie unseres und die Durc­hführung einer professionellen Asbest­sanierung sind entscheidend, um Ihre Gesund­heit und die Ihrer Familie zu schützen. Wenn Sie den Verdacht haben, dass in Ihrem Haus asbest­haltige Materialien verbaut sind, zögern Sie nicht, uns zu Rate zu ziehen. Nur ein fach­gerechtes Vorgehen bietet die nötige Sicherheit.


Wie viel kostet eine Asbest­sanie­rung?

Bei jeder Pla­nung, egal ob Neubau oder Sanie­rung, werden Sie sich als Bau­herr die Frage nach den Kosten stellen. Die Kosten einer Asbest­sanierung hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Größe des betroffenen Bereichs
  • Zugäng­lichkeit der verbauten Materialien
  • Art des Asbests (schwach oder fest gebunden)
  • Ent­sorgungs­kosten nach Menge

Unser Tipp: Sie können die Kosten der Asbest­sanie­rung bei Ihrer nächsten Steuer­er­klä­rung als außer­gewöhnliche Belastung oder durch Absetzen der Handwerker­kosten geltend machen.

Sparschwein

Wie wird eine Asbest­sanie­rung geför­dert?

Wenn im Zuge der Asbest­sanie­rung eine Neu­ein­deckung des Dachs sowie eine Dach­däm­mung nach neuesten Anfor­de­rungen erfolgt, kann die Maß­nahme durch eine finan­zielle Förde­rung unter­stützt werden.

Erfolgt im Zuge der Asbest­sanie­rung eine energie­effiziente Dämmung nach neuesten Anfor­de­rungen, kann für die Maß­nahme u. U. eine finan­zielle Förde­rung der Kredit­anstalt für Wieder­aufbau (KfW) beantragt werden. Darüber hinaus bieten die Bundes­länder und Kommunen bestimmte Finan­zierungs­hilfen an.


Wir können Ihnen bei Ihrem Bau­vor­haben weiter­helfen. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf!

HINWEIS: Verantwortlich für den Inhalt dieser Seite ist die ieQ-systems Building GmbH & Co. KG

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